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AGB

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Leistungen der Marcy Industries GmbH im Bereich der Installation und Montage. Die Bedingungen sind Bestandteil aller Verträge und Angebote, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden.

2. Vertragsverhältnis und Ausführung

  1. Vertragsverhältnis: Ein Vertragsverhältnis entsteht durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Marcy Industries GmbH, die dem Auftraggeber (AG) zugesandt wird.

  2. Aufmaß und Montagetermine: Aufmaß- und Montagetermine werden einvernehmlich zwischen dem Auftraggeber und der Marcy Industries GmbH abgestimmt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die notwendigen Informationen und Zugänge zu den Arbeitsbereichen bereitzustellen.

3. Bauseitige Leistungen und Zugänglichkeit

  1. Bauseitige Leistungen: Der Auftraggeber sorgt auf eigene Kosten für die notwendigen bauseitigen Leistungen, einschließlich Maurerarbeiten, Trenn- und Stemmarbeiten, die für die Installation erforderlich sind.

  2. Zugänglichkeit der Anlage: Die Anlage muss zum Zeitpunkt des Aufmaßes und der Montage frei zugänglich sein. Schachttüren dürfen nicht versperrt sein, und die Anlage muss über eine Inspektionsbirne verfahrbar sein.

  3. Beleuchtung und Versorgung: Es muss eine ausreichende Beleuchtung am Montageort vorhanden sein. Eine Spannungsversorgung muss ebenfalls gewährleistet sein. Sollte dies nicht der Fall sein, können zusätzliche Mehrkosten entstehen, die dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

4. Anzahlungen

  1. Anzahlungsregelung: Bei Aufträgen mit einem Nettoauftragswert ab 2000 Euro ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Auftragswertes erforderlich. Die Anzahlung ist bei Vertragsabschluss fällig.

5. Preise und Mehrkosten

  1. Preise: Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vereinbart.

  2. Mehrkosten: Bei nicht eingehaltenen Anforderungen bezüglich Zugänglichkeit, Beleuchtung und Versorgung können Mehrkosten entstehen, die dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

6. Abnahme und Gewährleistung

  1. Abnahme: Die Abnahme der Leistungen erfolgt durch den Auftraggeber nach Fertigstellung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Arbeiten innerhalb von 2 Tagen nach Abschluss zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich anzuzeigen.

  2. Mängelanzeige: Zeigt der Auftraggeber innerhalb der Prüfungsfrist keine Mängel an, gilt die Leistung als erfolgreich abgenommen.

  3. Gewährleistung: Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftraggeber hat Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist schriftlich zu melden.

7. Haftung

  1. Haftungsbeschränkung: Die Haftung der Marcy Industries GmbH für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden, ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt unberührt.

8. Schlussbestimmungen

  1. Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Gerichtsstand Walsrode vereinbart.

  2. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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